Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.
Meldeschluss / Meldegebühren
Bei Meldung bis
05.03.2008 1. Meldeschluss
Bei Meldung bis
26.03.2008 2. Meldeschluss
Für den 1. Hund
EUR 45,00
EUR 55,00
Für jeden weiteren Hund
EUR 40,00
EUR 50,00
Jüngstenklasse / 1. Hund
EUR 25,00
EUR 30,00
Jüngstenklasse für jeden weiteren Hund
EUR 20,00
EUR 25,00
Bei Zahlung nach dem
02.04.2008
und am Veranstaltungstag werden
10,00 EUR Gebühren
für erschwertes Inkasso erhoben!
Beizufügen: Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall bis zum offiziellen Meldeschluss
26.03.2008 bei der zuständigen Annahmestelle vorliegen, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.
Stichtag für Meldungen kupierter Hunde mit medizinischer Indikation ist der offizielle Meldeschluss
26.03.2008.
Die Gutachten zur medizinischen Indikation müssen bis zum offiziellen Meldeschluss bei der VDH Service GmbH in Dortmund vorliegen.
oder Scheck beifügen (für Aussteller aus Deutschland).
VDH-Zuchtschau-Ordnung: Mit Ihrer Meldung erkennen Sie die VDH-Zuchtschau-Ordnung an. Kann aus irgendwelchen Gründen die Zuchtschau
nicht stattfinden, so kommt § 36 zur Anwendung.
Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde
Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
Rute kupiert nach dem 01.06.1998
(Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz).
Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt - eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.
Stichtag für Meldungen kupierter Hunde mit medizinischer Indikation ist der offizielle Meldeschluss
26.03.2008. Die Gutachten zur medizinischen Indikation müssen zum offiziellen Meldeschluss bei der VDH Service GmbH in Dortmund vorliegen.
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt
die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.