Auszug aus der VDH-Zuchtschau-Ordnung und wichtige Hinweise
Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Zuchtschau-Ordnung an.
Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist, die in ein von der FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind und das vorgeschriebene Mindestalter von 6 Monaten am Tage vor der Zuchtschau
vollendet haben (§ 7 Nr. 1).
Bissige, kranke, krankheitsverdächtige, mit Ungeziefer behaftete, mißgebildete Hunde sowie Hündinnen, die läufig oder sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen
sind, dürfen nicht in das Zuchtschaugelände eingebracht werden. Sie sind von der Bewertung ausgeschlossen (§ 7 Nr. 2).
Hunde, die sich auf einer Zuchtschau als bissig oder unangemessen aggressiv gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einem befristeten oder unbefristeten Ausstellungsverbot für alle
vom VDH geschützten Zuchtschauen belegt werden (§
7 Nr. 4).
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet werden (§ 11).
Achtung: Jede Form von "double handling", d. h. der Versuch oder die Durchführung einer Beeinflussung des zu bewertenden Hundes von außerhalb des Ringes ist verboten. Bei Zuwiderhandlungen können
die betreffenden Hunde von einer Bewertung ausgeschlossen werden (§ 12 Nr. 5).
Achtung: Auf dem Zuchtschaugelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt. Die Verwendung von sog. Galgen ist
untersagt. Im Bewertungsring und im Ehrenring darf ein Hund nicht auf einem Podest gestellt werden (§ 12 Nr. 6).
Die Aussteller erkennen an, daß
Formwertnoten und Plazierungen des Zuchtrichters unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Beleidigung des Zuchtrichters oder ö ffentliche Kritik seiner Bewertungen und Plazierungen sind unzulässig (§ 12 Nr. 1).
Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde sind die Aussteller selbst verantwortlich (§
12 Nr. 2).
Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde, die Leistungsurkunde bei Gebrauchshunden sowie die Nachweise über Championtitel sind auf Anforderung vorzulegen (§ 12 Nr. 3).
Die Zuchtschauleitung ist berechtigt, aus wichtigen Gründen einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen (§ 26).
Ausgestellte Hunde dürfen nicht vor Veranstaltungsschluß die Zuchtschau verlassen. Im Falle einer Zuwiderhandlung können Titel- und Titelanwartschaften aberkannt werden (§ 45).
Die Veranstaltung wird vom Amtstierarzt überwacht. Seinen Anordnungen
ist von der Veranstaltungsleitung (und von den Teilnehmern) Folge zu leisten.
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig
bis" nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:
Name und Ort des Tierhalters.
Rasse und Geschlecht des Tieres sowie Farbe und besondere Kennzeichen.
Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes.
Während der Veranstaltung sind die teilnehmenden Hunde so zu beaufsichtigen, dass ein Beißen unmöglich ist.
Zur Vergabe kommen folgende Titel und Titelanwartschaften:
- „VDH-Europasieger 2008“
– „VDH-Europajugendsieger 2008“
– CACIB sowie Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion“, CAC, Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Jugend- Champion (VDH)“, Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“.
VDH-Europasieger 2008
Dieser Titel kann nur ein Hund erringen, der das CACIB erhalten hat. Das Mindestalter beträgt 15 Monate. Die Vergabe des Titels „VDH-Europasieger“ und die der Anwartschaften liegen im Ermessen des Richters.
VDH-Europajugendsieger 2008
Der Titel „VDH-Europajugendsieger 2008“ kann an den Erstplazierten und mit der höchsten Formwertnote bewerteten Rüden (Hündinnen gleichermaßen) der Jugend-Klasse vergeben werden. Das Mindestalter beträgt 9 Monate. Die Vergabe
des Titels „VDH-Europajugendsieger“ liegt im Ermessen des Richters.
Für jeden ausgestellten Hund gibt es eine Teilnahme-Urkunde. Alle „VDH-Europasieger 2008“ und „VDH-Europajugendsieger 2008“ erhalten zusätzlich
eine Urkunde sowie einen Pokal. Darüber hinaus halten die durchführenden Rassehunde-Zuchtvereine weitere Preise bereit. Die Teilnehmer an den verschiedenen Wettbewerben erhalten ebenfalls Preise.
Gebrauchshund-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum
26.03.2008 das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs- Kennzeichen (nach den Bestimmungen des jeweiligen Rassehunde-Zuchtvereins) zuerkannt wurde. Die Bestätigung (offizielle Bestätigung des VDH auf dem FCI-Formular) hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen.
Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Champion-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum
26.03.2008 ein erforderlicher Titel (z.B. Int. Schönheitschampion, Nat. Champion, Deutscher Champion (VDH) zuerkannt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Veteranenklasse: ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Zuchtschau das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Hunde bekommen keine Formwertnoten, sie werden Platziert. Aus dem erstplazierten Rüden und der erstplatzierten Hündin wird der „Beste Veteran der
Rasse“ ermittelt, der dann an dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teilnimmt.
Ehren-Klasse:
Meldung nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses der Titel „Internationaler Schönheitschampion“ bestätigt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die offene Klasse
versetzt. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden platziert. Der an erster Stelle plazierte Hund nimmt am Wettbewerb um den schönsten Hund der Rasse teil.
Ausstellungverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde
Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 01. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
Rute kupiert nach dem 01.06.1998 (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz).
Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt; eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.
Stichtag für Meldungen kupierter Hunde mit medizinischer Indikation ist der offizielle Meldeschluss
26.03.2008.
Die Gutachten zur medizinischen Indikation müssen zum offiziellen Meldeschluss bei der VDH-Service GmbH in Dortmund vorliegen.
Die vier besten Hunde einer Klasse werden platziert, sofern sie mindestens mit "Sehr Gut" bewertet worden sind. Vergeben werden nur 1., 2., 3. und 4. Platz.