Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.
Meldeschluss / Meldegebühren
Bei Meldung bis
04.03.2009 1. Meldeschluss
Bei Meldung bis
25.03.2009 2. Meldeschluss
Für den 1. Hund
EUR 45,00
EUR 60,00
Für jeden weiteren Hund
EUR 40,00
EUR 55,00
Jüngstenklasse / 1. Hund
EUR 25,00
EUR 30,00
Jüngstenklasse für jeden weiteren Hund
EUR 20,00
EUR 25,00
Bei Zahlung nach dem 25.03.2009 und am Veranstaltungstag werden
10,00 EUR Gebühren
für erschwertes Inkasso erhoben!
Beizufügen: Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall bis zum offiziellen Meldeschluss
25.03.2009 bei der zuständigen Annahmestelle vorliegen, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz / Nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen)
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt
die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.