VDH-Europasieger-Ausstellung 2009 Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) Fédération Cynologique Internationale VDH-Europasieger-Ausstellung 2009

VDH-Europasieger-Ausstellung 2009

Meldescheine


Online Anmeldung

Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.


Meldeschluss / Meldegebühren

Bei Meldung bis
04.03.2009
1. Meldeschluss
Bei Meldung bis
25.03.2009
2. Meldeschluss
Für den 1. Hund EUR 45,00 EUR 60,00
Für jeden weiteren Hund EUR 40,00 EUR 55,00
Jüngstenklasse / 1. Hund EUR 25,00 EUR 30,00
Jüngstenklasse für jeden weiteren Hund EUR 20,00 EUR 25,00
Bei Zahlung nach dem 25.03.2009 und am Veranstaltungstag werden 10,00 EUR Gebühren für erschwertes Inkasso erhoben!
Beizufügen:
Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall bis zum offiziellen Meldeschluss 25.03.2009 bei der zuständigen Annahmestelle vorliegen, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.

Meldegeldzahlung an:
VDH Service GmbH
Kontonummer 1 170 309
BLZ: 440 501 99 (Sparkasse Dortmund)
Verwendungszweck: Rasse Hundename


oder Scheck beifügen (für Aussteller aus Deutschland).


VDH-Ausstellungs-Ordnung: Mit Ihrer Meldung erkennen Sie die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.

» VDH-Ausstellungs-Ordnung

» Durchführungsbestimmungen "VDH-Titel und Titel-Anwartschaften"

» Durchführungsbestimmungen "Juniorhandling"


Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz / Nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen)

Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.

Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.




zurück  |  drucken  |  Impressum



Die Website für Hundeaussteller -
Kostenloser Service
Tragen Sie sich ein und nutzen Sie die Vorteile des Aussteller-Bereichs. Als registrierter Nutzer wird die Teilnahme an Ausstellungen ein Kinderspiel.

Denn: die Angaben zur Person und zu den Hunden müssen hier nur ein Mal gemacht werden.

» Weitere Informationen

Die Website für Hundeaussteller / Aussteller-Bereichs VDH

» zur Registrierung

» zum Login