13. Internationale + Nationale Zuchtschau Leipzig 2008
Meldescheine
Online Anmeldung
Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.
Nur auf den Leipziger Ausstellungen: Drive-In-Show: Sie können kostenlos im Veranstaltungsgelände
in Ringnähe parken; bei der Eingangskontrolle müssen Sie Ihr Fahrzeug
nicht verlassen. Alle Aussteller erhalten ca. 8 Tage vor der Veranstaltung einen
kostenlosen Parkschein (gilt nicht für Wohnmobile + Wohnwagen) und eine Wegbeschreibung sowie Hallen- und Ringeinteilung
zugeschickt – ein einmaliger Service!
Doppelveranstaltung –
doppelte
Chance!
2
x Chance auf Titel und Anwartschaften
am gleichen Wochenende und gleichen
Ort + Geld sparen!
CACIB (Int.)
VDH-Sieger Leipzig 2008 (Int.)
VDH-Jugendsieger Leipzig 2008 (Int.)
Rassebester Nationale Leipzig 2008 (Nat.)
2 x Anwartschaft auf den Titel
„Deutscher
Champion (VDH)“
(Int. + Nat.)
2 x Anwartschaft auf den Titel
„Deutscher
Jugend-Champion (VDH)“
(Int. + Nat.)
2 x Anwartschaft auf den Titel „Deutscher
Veteranen-Champion (VDH)“
(Int. + Nat.)
Meldegebühren
Bei Meldung bis 16.07.2008 1. Meldeschluss
Bei Meldung bis 06.08.2008 2. Meldeschluss
Internationale Zuchtschau
Für den 1. Hund
EUR 40.00
EUR 55.00
Für jeden weiteren Hund (ohne Katalog)
EUR 35.00
EUR 50.00
Jüngstenklasse / 1. Hund
EUR 25.00
EUR 30.00
Jüngstenklasse für jeden weiteren Hund
EUR 20.00
EUR 25.00
Nationale Zuchtschau
Für den 1. Hund
EUR 30.00
EUR 40.00
Für jeden weiteren Hund (ohne Katalog)
EUR 25.00
EUR 35.00
Jüngstenklasse / 1. Hund
EUR 15.00
EUR 20.00
Jüngstenklasse für jeden weiteren Hund
EUR 10.00
EUR 15.00
Kombinations-Meldung Internationale
+ Nationale Zuchtschau
Für den 1. Hund
EUR 65.00
EUR 90.00
Für jeden weiteren Hund (ohne Katalog)
EUR 55.00
EUR 80.00
Jüngstenklasse / 1. Hund
EUR 35.00
EUR 45.00
Jüngstenklasse für jeden weiteren Hund
EUR 25.00
EUR 35.00
Bei Zahlung nach dem
06.08.2008 und am Veranstaltungstag werden
EUR 10.00 Gebühren für erschwertes Inkasso erhoben!
Beizufügen: Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall vor dem offiziellen Meldeschluss
06.08.2008 übersandt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.
Stichtag für Meldungen kupierter Hunde mit medizinischer Indikation ist der offizielle Meldeschluss
06.08.2008.
Die Gutachten zur medizinischen Indikation müssen zum offiziellen Meldeschluss bei der VDH Service GmbH in Dortmund vorliegen.
oder Scheck beifügen (für Aussteller aus Deutschland).
VDH-Zuchtschau-Ordnung: Mit Ihrer Meldung erkennen Sie die VDH-Zuchtschau-Ordnung an. Kann aus irgendwelchen Gründen die Zuchtschau
nicht stattfinden, so kommt § 36 zur Anwendung.
Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde
Nach der neuen Tierschutz-Hundeverordnung gilt ab 1. Mai 2002 ein Ausstellungsverbot für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
Ohren kupiert nach dem 01.01.1987
Rute kupiert nach dem 01.06.1998
(Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz).
Das Ausstellungsverbot gilt nicht in den Ausnahmefällen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt - eine entsprechende Bescheinigung ist der Meldung beizufügen.
Stichtag für Meldungen kupierter Hunde mit medizinischer Indikation ist der offizielle Meldeschluss
06.08.2008. Die Gutachten zur medizinischen Indikation müssen zum offiziellen Meldeschluss bei der VDH Service GmbH in Dortmund vorliegen.
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt
die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.