14. Internationale Ausstellung Leipzig 2009 Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH) Fédération Cynologique Internationale 14. Internationale Ausstellung Leipzig 2009

Mischlingswettbewerb

Der Mischlingswettbewerb
MischlingswettbewerbMischlingswettbewerb

Sie sind davon überzeugt, dass Ihr Mischling der Schönste ist? Dann sollten Sie ihn zum Mischlingswettbewerb auf der 14. Internationalen + Nationalen Ausstellung Leipzig 2009 anmelden. Teilnehmen dürfen alle Besucherhunde, die keiner bestimmten Rasse angehören.

Die Anmeldung zum Mischlingswettbewerb erfolgt direkt vor Ort am Bewertungsring im Freigelände. Danach beurteilt ein Tierarzt den Gesundheits- und Pflegezustand Ihres Hundes. Außerdem überprüft ein Ausbilder die Sozialverträglichkeit jedes teilnehmenden Mischlings. Anschließend gilt es, einen Geschicklichkeits-Parcours zu bewältigen.

Alle Teilnehmer erhalten eine Urkunde und einen Bewertungsbogen. Auf die Sieger des Mischlingswettbewerbs warten tolle Preise.

Zeit: Täglich von 11.00 - 14.00 Uhr
Ort und Anmeldung: Freigelände
Meldegebühr: 7,- EUR*

* Von der Gebühr werden 2,- EUR als Spende über den Tierschutzverein Leipzig abgeführt .


Teilnahmevoraussetzungen:
  1. Jeder teilnehmende Hund muß haftpflichtversichert sein.

  2. Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

    Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.

    Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

  3. Es dürfen nur gesunde und sozialverträgliche Hunde am Mischlingswettbewerb teilnehmen.

  4. Für diese Veranstaltung gilt das Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig kupierte Hunde.



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