Auszug aus der VDH-Ausstellungs-Ordnung und wichtige Hinweise
Alle Aussteller erkennen mit ihrer Meldung die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.
Zugelassen sind nur Rassehunde, deren Standard bei der FCI hinterlegt ist und die in ein von der
FCI anerkanntes Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Identitätsüberprüfungen der gemeldeten
Hunde sind möglich (§ 4 Nr. 1).
Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der
Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht
werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden
Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Des
Weiteren sind kastrierte Rüden (außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen (§ 4 Nr.3)
Läufige Hündinnen dürfen auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen ausgestellt werden (§ 4 Nr. 4).
Hunde, die sich auf einer Rassehunde-Ausstellung als bissig oder unangemessen aggressiv
gegenüber Menschen oder anderen Hunden erwiesen haben, können mit einer befristeten oder
unbefristeten Ausstellungssperre belegt werden (§ 37 Nr. 4).
Die Eigentümer der ausgestellten Hunde haften für alle Schäden, die durch ihre Hunde angerichtet
werden (§ 8).
Achtung: Auf dem Ausstellungsgelände ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes
Zurechtmachen des Hundes unter Verwendung jedweder Mittel und Hilfen untersagt. Die Verwendung
von sog. Galgen ist untersagt. Im Bewertungsring und im Ehrenring darf ein Hund nicht auf
einem Podest vorgestellt werden (§ 9 Nr. 6).
Der Aussteller/Vorführer erkennt an, dass Formwertnoten und Platzierungen des Zuchtrichters
unanfechtbar sind. Sie unterliegen keiner Überprüfung. Eine Beleidigung des Zuchtrichters oder
öffentliche Kritik seiner Bewertungen und Platzierungen ist unzulässig (§ 9 Nr. 1).
Für das rechtzeitige Vorführen der Hunde ist der Aussteller/Vorführer selbst verantwortlich (§ 9 Nr. 2).
Die Abstammungsnachweise der gemeldeten Hunde, die Leistungsurkunden bei Gebrauchshunden
sowie die Nachweise über Siegertitel sind auf Anforderung vorzulegen (§ 9 Nr. 3).
Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, einen Zuchtrichterwechsel vorzunehmen (§ 22).
Die Veranstaltung wird vom Amtstierarzt überwacht. Seinen Anordnungen
ist von der Veranstaltungsleitung (und von den Teilnehmern) Folge zu leisten.
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld "Gültig
bis" nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Der Nachweis der Impfung ist durch eine tierärztliche Bescheinigung zu erbringen, aus der folgende Angaben hervorgehen müssen:
Name und Ort des Tierhalters.
Rasse und Geschlecht des Tieres sowie Farbe und besondere Kennzeichen.
Datum der Impfung sowie Art, Hersteller und Kontrollnummer des verwendeten Impfstoffes.
Während der Veranstaltung sind die teilnehmenden Hunde so zu beaufsichtigen, dass ein Beißen unmöglich ist.
Zur Vergabe kommen folgende Titel und Titelanwartschaften:
Internationale Ausstellung:
- „VDH-Sieger Leipzig 2009 “
– „VDH-Jugendsieger Leipzig 2009“
– CACIB sowie Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Champion“, CAC, Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Jugend- Champion (VDH)“, Anwartschaft auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“.
Nationale Ausstellung:
- Anwartschaft für den Titel „Deutscher Champion“, „Deutscher
Jugend-
Champion (VDH) “, „Deutscher Veteranen-Champion“ (VDH), „Rassebester
Nationale Ausstellung Leipzig 2009“
VDH-Sieger Leipzig 2009
Dieser Titel kann nur ein Hund erringen,
der das CACIB erhalten hat. Das Mindestalter
beträgt 15
Monate. Die Vergabe des Titels „VDH-Sieger Leipzig 2009“ und
die der Anwartschaften liegen im Ermessen
des Richters.
VDH-Jugendsieger Leipzig 2009
Der Titel „VDH-Jugendsieger Leipzig 2009“ kann
an den Erstplatzierten und mit der höchsten Formwertnote bewerteten Rüden
(Hündinnen
gleichermaßen)
der Jugend-Klasse vergeben werden. Das Mindestalter
beträgt 9 Monate.
Die Vergabe des Titels „VDH-Jugendsieger Leipzig 2009“ liegt im Ermessen
des Richters.
Für jeden ausgestellten Hund
gibt es eine Teilnahme-Urkunde. Alle „VDH-Sieger
Leipzig 2009“ und „VDH-Jugendsieger Leipzig 2009“ erhalten
zusätzlich eine
Urkunde sowie einen Pokal. Darüber hinaus halten die durchführenden
Rassehunde-Zuchtvereine weitere Preise bereit.
Die Teilnehmer an den verschiedenen Wettbewerben
erhalten Preise.
Gebrauchshund-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum
05.08.2009 das erforderliche Leistungs-/Ausbildungs- Kennzeichen (nach den Bestimmungen des jeweiligen Rassehunde-Zuchtvereins) zuerkannt wurde. Die Bestätigung (offizielle Bestätigung des VDH auf dem FCI-Formular) hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen.
Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Champion-Klasse: ab 15 Monate
Meldung nur möglich, wenn bis zum
05.08.2009 ein erforderlicher Titel (z.B. Int. Schönheitschampion, Nat. Champion, Deutscher Champion (VDH) zuerkannt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die Offene Klasse versetzt.
Veteranenklasse: ab 8 Jahren
Eine Meldung ist nur möglich, wenn der Hund am Tage vor der Bewertung das 8. Lebensjahr vollendet hat. Die Hunde bekommen keine Formwertnoten, sie werden plaziert. Aus dem erstplazierten Rüden und der erstplazierten Hündin wird der „Beste Veteran der
Rasse“ ermittelt, der dann an dem Wettbewerb „Bester Hund der Rasse (BOB)“ teilnimmt.
Ehren-Klasse:
Meldung nur möglich, wenn bis zum Tage des offiziellen Meldeschlusses der Titel „Internationaler Schönheitschampion“ bestätigt wurde. Die Bestätigung hierüber ist der Meldung in Kopie beizufügen. Fehlt der Nachweis, wird der Hund in die offene Klasse
versetzt. Die Hunde bekommen keine Formwertnote, sie werden platziert. Der an erster Stelle platzierte Hund nimmt am Wettbewerb "Bester Hund der Rasse (BOB)" teil.
Die vier besten Hunde einer Klasse werden platziert, sofern sie mindestens mit "Sehr Gut" bewertet worden sind. Vergeben werden nur 1., 2., 3. und 4. Platz.