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7. Internationale Rassehundeausstellung Rostock 2010,
09./10.10.2010
Meldescheine
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Online Anmeldung

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Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.
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Meldeschluss / Meldegebühren

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Bei Meldung
bis
11.08.2010
1. Meldeschluss
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Bei Meldung
bis
01.09.2010
2. Meldeschluss
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| Für den 1. Hund |
EUR 40,00 |
EUR 50,00 |
| Für jeden weiteren Hund |
EUR 35,00 |
EUR 45,00 |
| Jüngstenklasse / 1. Hund |
EUR 15,00 |
EUR 20,00 |
| Jüngstenklasse für jeden weiteren Hund |
EUR 15,00 |
EUR 20,00 |
| Bei Zahlung nach dem
01.09.2010 und am Veranstaltungstag werden
10,00 EUR Gebühren für erschwertes Inkasso erhoben! |
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Beizufügen:
Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall vor dem offiziellen Meldeschluss
01.09.2010 übersandt werden, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.
Meldegeldzahlung an:
VDH Service GmbH Rostock
Kto-Nr. 281 014 315,
BLZ 440 50 199, Sparkasse Dortmund
IBAN: DE62440501990281014315
BIC / SWIFT: DORTDE33
oder Scheck beifügen (für Aussteller aus Deutschland).
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VDH-Ausstellungs-Ordnung: Mit Ihrer Meldung erkennen Sie die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.
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VDH-Ausstellungs-Ordnung
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Durchführungsbestimmungen "VDH-Titel und Titel-Anwartschaften"
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Durchführungsbestimmungen "Juniorhandling"
Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:
1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz / Nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen)
Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)
Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.
Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt
die sogenannte 3-Wochen-Frist.
Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.
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