25. Internationale Rassehunde-Ausstellung in Saarbrücken 2010

 
 
 


25. Internationale Rassehunde-Ausstellung und 1. Nationale Rassehunde-Ausstellung Saarbrücken 2010, 23./24.05.2010


Meldescheine
   
 
Online Anmeldung


Keine Anmeldung mehr möglich. Der Meldeschluss ist abgelaufen.

Meldeschluss / Meldegebühren


Bei Meldung
bis
24.03.2010
1. Meldeschluss
Bei Meldung
bis
14.04.2010
2. Meldeschluss
  Internationale Ausstellung
Für den 1. Hund EUR 40,00 EUR 50,00
Für jeden weiteren Hund EUR 35,00 EUR 45,00
Jüngstenklasse EUR 20,00 EUR 25,00
Für jeden weiteren Hund EUR 15,00 EUR 20,00
  Nationale Ausstellung
Für den 1. Hund EUR 30,00 EUR 40,00
Für jeden weiteren Hund EUR 25,00 EUR 35,00
Jüngstenklasse EUR 20,00 EUR 25,00
Für jeden weiteren Hund EUR 15,00 EUR 20,00
Kombinations Meldung
Für den 1. Hund EUR 60,00 EUR 80,00
Für jeden weiteren Hund EUR 50,00 EUR 70,00
Jüngstenklasse EUR 30,00 EUR 40,00
Für jeden weiteren Hund EUR 20,00 EUR 30,00
 
 
Bei Zahlung nach dem 14.04.2010 und am Veranstaltungstag werden 10,00 EUR Gebühren für erschwertes Inkasso erhoben!
   
 
Beizufügen:
Bei Meldungen für die Champion- oder Gebrauchshundklasse muß der Berechtigungsnachweis in jedem Fall bis zum offiziellen Meldeschluss 14.04.2010 bei der zuständigen Annahmestelle vorliegen, da sonst der Hund in die Offene Klasse versetzt wird.


Meldegeldzahlung an:
VDH Service GmbH
Kontonummer 281 014 226
Stadtsparkasse Dortmund
BLZ: 440 501 99
IBAN DE40440501990281014226
BIC (SWIFT) DORTDE33

Verwendungszweck: Rasse Hundename


oder Scheck beifügen (für Aussteller aus Deutschland).


VDH-Ausstellungs-Ordnung: Mit Ihrer Meldung erkennen Sie die VDH-Ausstellungs-Ordnung an.

» VDH-Ausstellungs-Ordnung

» Durchführungsbestimmungen "VDH-Titel und Titel-Anwartschaften"

» Durchführungsbestimmungen "Juniorhandling"


Ausstellungsverbot für kupierte Hunde
Es gilt ein Ausstellungsverbot gem. VDH-Ausstellungs-Ordnung für folgende Hunde aus dem In- und Ausland:

1. Ohren kupiert
2. Rute kupiert (Ausnahme: Jagdliche Verwendung gemäß deutschem Tierschutzgesetz / Nur für FCI-anerkannte Jagdhundrassen)

Tollwutschutzimpfung
Die Hunde, die zu einer Veranstaltung (Ausstellung) gebracht werden, müssen nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft worden sein. (Impfausweis/EU-Heimtierpass mitbringen)

Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig. Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld „Gültig bis“ nachgewiesen werden.

Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die sogenannte 3-Wochen-Frist.

Im Falle einer Erstimpfung muss der Hund zum Zeitpunkt der Impfung mindestens 3 Monate alt gewesen sein und die Impfung zum Zeitpunkt der Veranstaltung mindestens 21 Tage zurückliegen.

   
 
   
   
   
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